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AKTUALISIERTE NEUFASSUNG
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Eisenstadt/Neusiedl am See/Wien (APA) - Wegen der Ausbrüche der
Maul- und Klauenseuche (MKS) in Ungarn und der Slowakei hat die
österreichische Regierung am Donnerstag mehrere Maßnahmen erlassen.
Aus den beiden betroffenen Ländern gilt ein Einfuhrverbot für
lebende Tiere empfänglicher Arten wie Rinder, Schweine, Schafe,
Ziegen sowie für frisches Fleisch und Rohmilch, Gülle und Mist und
für Jagdtrophäen und Wildfleisch. Polizei und Zoll werden zudem für
gezielte Kontrollen im grenznahen Raum herangezogen.
Insgesamt kommen drei Verordnungen zum Einsatz. Ziel sei es, das
Risiko einer Einschleppung nach Österreich so gering wie möglich zu
halten, hieß es in einer Aussendung des Gesundheitsministeriums
unter Beteiligung von Innen- und Finanzministerium.
Eine eigene Maul- und Klauenseuche-Bekämpfungsverordnung legt die
Rahmenbedingungen für Sperrzonen in Österreich fest. Diese
Sperrzonen betreffen insbesondere landwirtschaftliche Betriebe mit
bestimmten Tierarten und beinhalten etwa verstärkte Hygieneregeln,
betriebliche Kontrollen und Einschränkungen bei Tiertransporten. Für
Menschen bestehe keinerlei Einschränkung - der Aufenthalt in diesen
Gebieten ist unbedenklich, auch für Haustiere. Eine Übertragung auf
den Menschen ist nicht möglich, wurde betont.
Mobile Kontrollen in Grenznähe
Die Verordnung zur Unterstützung durch Polizei und Zoll bei
grenznahen Kontrollen zielt nicht auf stationäre Grenzkontrollen ab,
sondern auf "mobile, risikobasierte Maßnahmen zur Verhinderung der
illegalen Verbringung von Tieren oder Produkten", wie es hieß. Seit
dem Herbst 2023 finden Grenzkontrollen zur Slowakei statt.
Es gebe tägliche Abstimmung auf Bundes- und Länderebene, wurde
betont. Das Gesundheitsministerium appellierte an alle Tierhalter,
Tierärzte, Jäger und Transportunternehmen, höchste Hygienestandards
einzuhalten und sich über die geltenden Vorschriften zu informieren.
Burgenland hatte Kontrollen gefordert
Die burgenländische Landeshauptmann-Stellvertreterin Anja
Haider-Wallner (Grüne) hatte sich zuvor für Grenzkontrollen
ausgesprochen, um Verbote wirksam kontrollieren zu können. Für sie
war das Einfuhrverbot von Tieren und Frischfleisch aus der Slowakei
und Ungarn "überfällig". In Österreich gibt es bisher keine Fälle.
Im Bezirk Neusiedl am See erklärte das Gesundheitsministerium die
vier Gemeinden Deutsch Jahrndorf, Mönchhof, Nickelsdorf und Halbturn
zur Überwachungszone. In dieser werden sämtliche Betriebe durch die
Veterinärbehörden überprüft und die darin gehaltenen Paarhufer
beprobt. Eine Beobachtungszone, in der Stichproben genommen werden,
umfasst die Bezirke Neusiedl, Eisenstadt Umgebung, Mattersburg und
Oberpullendorf sowie Eisenstadt.
sws/jul/gu/gl
APA0188 2025-03-27/12:22
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